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"Wahl-O-Mat" auf dem Weg zur Barrierefreiheit

Eintrag vom 28.04.2022

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Der "Wahl-O-Mat" der Bundeszentrale für politische Bildung soll eine wichtige Hilfestellung bei der Entscheidung sein, wo die Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz auf dem Wahlzettel machen. Jetzt gibt es den Wahl-O-Mat auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.

"Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist bemüht, das Online-Angebot „Wahl-O-Mat“ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102." (Zitat und Quelle: Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit)