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Inclusive Services and Rehabilitation

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Münster: Bald neue Regelungen für den Umgang mit E-Rollern?

Eintrag vom 28.04.2022

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E-Roller werden mittlerweile in vielen Städten an beliebigen Stellen der Gehwege abgestellt oder auch hingelegt. Das kann zu Unfällen mit Menschen führen die sehbeeinträchtigt oder blind sind. 

"In dem am 9. Februar veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (Aktenzeichen: 8 L 785/21) wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen.(...)Inzwischen hat die Stadt Münster auf das Urteil reagiert und u.a. einen Katalog mit „klar umrissenen Regelungen“ entwickelt, der den Verleihfirmen verbindliche Vorgaben machen soll." Laut Pressemitteilung fordert der DBSV, dass für E-Roller spezielle Abstellflächen zur Verfügung gestellt werden, die nicht nur kontrastreich markiert, sondern deren Umrandung auch mit einem Langstock zu ertasten ist. (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)

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