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Fortbildungen und Termine

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Unterstützte Kommunikation


Datum: 30.09.2010 - 01.10.2010

Thema:
Die Kommunikation mit anderen Personen ist ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Die Entwicklung der Fähigkeiten zur sozialen Interaktion und Kommunikation ist für blinde und sehbehinderte Kinder wesentlich erschwert, wenn zusätzlich zur Sehschädigung weitere schwerwiegende körperliche oder geistige Behinderungen vorliegen. Viele dieser Kinder werden ihre kommunikativen Bedürfnisse über eine lange Zeit (noch) nicht mit Hilfe der Lautsprache verwirklichen können. Das Ziel der Unterstützten Kommunikation ist es, den Kindern durch ein multimodales Kommunikationssystem frühzeitige und vielfältige Alternativen und Hilfen zum Lautspracherwerb zu bieten, um ihnen so eine Möglichkeit zu geben, sich auszudrücken und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.

Die Teilnehmenden des Kurses erhalten einen Einblick in die Interventionsmöglichkeiten der Unterstützten Kommunikation. Es werden Kenntnisse über lautsprachunterstützende Gebärden, nichtelektronische und elektronische Hilfen vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von „sehgeschädigtenspezifischen Adaptationen” der genannten Möglichkeiten.

Besonderer Hinweis:
Der Kurs entspricht nach Umfang und Inhalt dem Kurs 8.5.7 der VBS-„Weiterbildung zum Frühförderer und zur Frühförderin für blinde und sehbehinderte Kinder” (gemäß Curriculum Frühjahr 2008).

Teilnehmerzahl max. 20 Personen
Anmeldeschluss13.08.2010

Referent: Sigrun Hartmann (Dipl.-Päd.), Marburg
Zusatzinfo: 30.09.2010, 15.15 – 16.45 Uhr 01.10.2010, 8.30 – 15 Uhr
Link: Link zur Fortbildung

PLZ und Ort: 35037 Marburg

Kommentar:
Für Fachkräfte der Frühförderung blinder und sehbehinderter Kinder

Kontaktinformationen zur Institution:

Institution Name: Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.

Strasse: Am Schlag 8
PLZ und Ort: 35037 Marburg

Telefon: 06421 / 606 - 0
Telefax: 0 64 21 / 606 - 229
E-Mail: info@blista.de
Homepage: http://www.blista.de/

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Das Projekt ISaR - Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen

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